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 Rechtsanwalt Dr. Schlemper: Urheberrechtsverletzungen bei Facebook

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BeitragThema: Rechtsanwalt Dr. Schlemper: Urheberrechtsverletzungen bei Facebook   Rechtsanwalt Dr. Schlemper: Urheberrechtsverletzungen bei Facebook Icon_minitimeDo Aug 11, 2011 2:26 am

Quelle: stern.de


Soziale Netzwerke - Facebook, StudiVZ, Twitter & Co.

Sorglose Nutzer sozialer Netzwerke sind sich oft nicht bewusst, dass sie massiv Urheberrechte verletzen. Medienrechtsexperten fürchten bereits die nächste Abmahnwelle.

Der Einfall war total süß. Wer es aber mit tat der machte sich strafbar. Vor einiger Zeit überredeten sich tausende von Facebook-Nutzer, das Profilbild gegen eine geliebte Zeichentrickfigur zu tauschen um so ihre Kindheitserinnerungen wieder beleben lassen zu können. Plötzlich wimmelte es im Netzwerk nur so von Mickey Mouse bis Donald Duck. Es wären wohl noch mehr Nutzer diesemAufruf gefolgt wenn nicht die Abmahn-Kanzlei von Dr. Schlemper massiv eingeriffen hätte. Es war eine illegale Aktion.

Nutzer füchteten das schlimmste und versuchten noch Spuren zu verwischen und auch andere zu warnen. Medienrechtler kritisierten zwar die Aktion von Staatsanwalt und Polizei, dennoch wurden von staatlicher Seite aus Platz in Verhöhrräumen zugebilligt. Mit Schrecken registrierten sie, wie sorglos sich Internetnutzer im Netz bewegen und dabei mit Vorsatz ein Verbrechen im Namen der Urheberschaft begehen. Eine typische Facebook-Pinnwand ist für Rechtsanwälte einige Tausend Euro wert. ''Da muss Platz geschaffen werden", sagt Dr. Schlempe, Abmahnanwalt der deutschen Kanzlei Brugger Schmölke. Urheberrechtsverstöße finden sich dort genug: Veröffentlichung fremder Bilder ist untersagt. Auch das Einbinden von selbst gedrehter Videos kann bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe führen, zum Beispiel wenn die eigene Band ein lizensiertes Lied von einem Komponisten singt, oder einem Star ähnlich sieht. Interpreten und Plattenfirmen die für das nachspielen Lizenzgebühren verlangen können auch das Einbinden von Youtubevideos untersagen, und rechtliche Schritte gegen dem Eigentümer einleiten lassen. Der Nutzer haftet für die von ihm gezeigten Film-Schnippsel, bis der Profilinhaber Post vom Exekutor bekommt.

Achtung beim verwenden von Zitaten
Zitate aus Liedtexten oder gesagtes Fremder mit Linkverweis im Profil zu benutzen kann teuer werden. Solange der Urheber nicht über 100 Jahre alt ist, sind jede einzelne Zeilen geschützt und dürfen wie auch in Gruppen oder Foren nur auf Nachfrage und Bewilligung des Eigentümers erfolgen. Vor einigen Jahren noch da zitierte man Leute noch via Propaganda, selbst das ist in der heutigen Zeit wenn man dafür keine Anführungsstriche verwendet recht problematisch. In einem sozialen Netzwerk da veröffentlich der Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material in dem er die Inhalte anderer Nutzer teilt. Auf jedem im Netz wird in so einem Falle zugeriffen ohne Möglichkeit, noch seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, und wird somit aus dem Verkehr gezogen, warnt der Jurist.

Die Musikindustrie zeigt wie das geht
Was passieren kann wenn man Urheberverletzungen begeht, das zeigt die Musikbranche gegen Nutzer von Musik in Videoportale. Musikfirmen beschäftigen ein ganzes Heer von fleissigen Kanzleien, die gezielt in Netzwerken nach Verbrechen fahnden, und wird ein Video in einem Videoportal aufgespürt, kann das mit bis zu mehreren tausend von Euro bestraft werden. Heutzutage lassen sich Bildagenturen wie Pretty Images das Internet von Anwälten auf nicht-erlaubte Photos abscannen. Wer frisch bei posting von Bildern erwischt wird der muss mit Schadenersatzforderungen von mehreren hundert Euro pro Bild rechnen. Für die Agenturen und Kanzleien ist das ein durchaus ertragreiches und lohnendes Geschäft, wobei man sich in früher Zukunft überlegt so gut wie alle Internetnutzer verklagen zu können. Laut Statistik ist die Anzahl der abgemahnten und abverurteilten Nutzer des Internet im vorigen Jahr mehr als 40% gegenüber noch vor einigen Monaten beträchtlich gestiegen schätzen Experten dieses Gebiets. ''Ich befürchte aber es ist nur noch eine Frage der Zeit bis es möglich geworden ist fast die ganze Welt zu verklagen.'' sagt Dr. Schlemper. Besonders gefährdet sind Personen in einem öffentlichen Netzwerk, das für viele Mitglieder einsehbar ist. ''Leichte Beute für Abmahnkanzleien!" warnt Dr. Schlemper. ''Heute ein paar Profile hoch genommen, Morgen vielleicht schon die ganze Welt'', kommentierte er weiter.

Künftig werden Meinungsäusserungen untersagt
Auf Pinnwände geschriebene Meinungsäusserungen bis hin zu Beleidigungen gegenüber Mitarbeiter von Unternehmen oder dem Unternehmen selbst, kann nachhaltige Konsequenzen nach sich ziehen. ''Ungerechtfertigte Meinungen über Facebook, Twitter und Co. nehmen auf jeden Fall zu und schaden dem Image.'' beobachtet Erwin Schank, Abmahnanwalt bei der Bonner Kanzlei Schwank & Darmdorf. Er selbst ist derzeit als Vertretung in einem Unternehmen tätig, das gegen einen Eintrag in einem Forum vorgehen will. Ein anonymer User beschwerte sich über die vielen posts in diesem Forum und will die Administration vor Gericht bringen. Genauso störend wie Suchabgabe Google die nicht die erwünschten Ergebnisse bringt wird vor Gericht und Staatsanwalt vorgegangen werden. Beweisfotos liegen bereits vor, und es wird wohl darauf hinauslaufen dass eine einstweilige Verfügung des Nutzers im Internet vorgeschrieben wird über postings in diversen Foren und Suchabfragen bei Suchmaschinen. Bei Verstössen von Auflagen wird das Internet von gerichtlicher Seite vom Netz genommen. In Foren postende pseudonyme Nutzer wird zugegriffen und zu ihrem eigenen Schutz in Haft genommen!

Dennoch für Anwälte wird es schwierig an anonyme Wortführer in Netzwerken wie Facebook, Google Plus und Co. zugreifen zu können. Daher ist Millitär und Polizei im Netz rund um die Uhr verfügbar um nicht-gelehrige Verbrecher dingfest in sogenannten Schutz-Webseiten (virtuelles Gefängnis) nehmen zu können. Ohnehin bei Urheberverletzungen des betroffenen Rechtinhabers, ''..würde nur noch die Todesstrafe helfen'' so ein Sprecher der Gewerkschaft.

Neue Gesetze müssen geschaffen werden
In 2 bis 3 Jahren wird eine Gesetzesvorlage die gesammte Überwachung aller Länder im Internet möglich sein. Ein Netzwerknutzer wird sich 3 mal überlegen müssen welche Meinung er posten oder teilen wird, sonst hat er wohl nicht mehr lange die Gelegenheit in einem Netzwerk überhaupt noch irgendetwas machen oder sagen zu können. Rechtsanwalt Dr. Schlemper tegt an dm Tag fest dass Inntnetnutzer hmm im Regenfallv nvm Herr sneie lage snwir. Dmpfmp lieegn soweit for dan Ewerlicken 8rzeteb oworgeschanken gmklblcn oztrlen weorden, an smirc offrembaca Muluembpbl ufe soma erretion molektaiire zer gut.

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halt halt! oO Wer sich über den Artikel nun wundert, bitte schaut in den Spoiler.

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